Zentrum für Hochschulentwicklung und Qualität
Bei der Programmakkreditierung handelt es sich um ein 1998 bundesweit eingeführtes Verfahren der formalisierten Qualitätsüberprüfung von Studiengängen.
In unseren Q&A finden Sie wesentliche Informationen im Überblick. Gern stehen wir Ihnen für weiterführende Fragen oder organisatorisch-administrative Arbeiten zur Verfügung.
Ja. Diese ist im BbgHG verankert. Dort heißt es in §18 Abs. 6: "Neu eingerichtete oder wesentlich geänderte Bachelor- und Masterstudiengänge sind durch eine anerkannte unabhängige Einrichtung daraufhin zu überprüfen, ob fachlich-inhaltliche Mindeststandards und die Berufsrelevanz der Abschlüsse gewährleistet sind (Akkreditierung). (...) Im Rahmen der Akkreditierung sind auch die Schlüssigkeit des Studienkonzepts und die Studierbarkeit des Studiums unter Einbeziehung des Selbststudiums, die Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten sowie die wechselseitige Anerkennung von Leistungen bei einem Hochschulwechsel zu überprüfen und zu bestätigen. Die Akkreditierung ist regelmäßig und in angemessenen Abständen zu wiederholen (Reakkreditierung). Wird die Akkreditierung oder Reakkreditierung verweigert, entscheidet die für die Hochschule zuständige Landesbehörde (...) über die Aufhebung des Studiengangs. Das Gleiche gilt, wenn Akkreditierungsauflagen nicht erfüllt werden."
Ein Akkreditierungsverfahren besteht aus den Phasen Vorbereitung, Prüfung, Entscheidung und Follow-up. Für die Zeit vom Vertragsabschluss bis zur Übermittlung des Akkreditierungssiegels sollte ungefähr ein Jahr eingeplant werden.
Die Vorbereitung beginnt mit einer Akkreditierungsanfrage an die jeweils fachlich einschlägige Agentur. Hierfür stellen die Agenturen Formblätter bereit. Nach formaler (Zuständigkeits-)Prüfung erstellt die Agentur ein Angebot.
Am Anfang der eigentlichen Prüfung steht die Erstellung des Selbstberichts durch den Studiengangsverantwortlichen. Anhand des Selbstberichts führt die Agentur eine Vorprüfung durch und benennt ein Gutachterteam. Die Gutachtergruppe besteht aus Vertretern der Wissenschaft, aus Vertretern der Berufspraxis und aus mindestens einem studentischen Mitglied.
Kern der Prüfungsphase ist ein Vor-Ort-Besuch der Gutachtergruppe an der Hochschule, während dessen Gespräche mit allen am Studiengang beteiligten Statusgruppen und der Hochschulleitung geführt werden. Im Anschluss an die Begehung erstellt die Gutachtergruppe ein Gutachten, das der Hochschule zur Stellungnahme bzw. zur Ergänzung noch einmal zugesandt wird.
Die Entscheidung über die Akkreditierung trifft die Akkreditierungskommission (bzw. der jeweils zuständige Fachausschuss) der Agentur. Im Fall einer Akkreditierung mit Auflagen wird die Akkreditierung zunächst befristet ausgesprochen; die Erfüllung der Auflagen muss innerhalb einer definierten Frist nachgewiesen werden.
Der Hochschule gehen der Akkreditierungsbericht sowie die beantragten Siegel zu. Im Anschluss an das Verfahren ist das MWFK zu informieren.
Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahrensschritten finden Sie auf den Seiten der Akkreditierungsagenturen.
Ja. Die Agenturen halten Formblätter bzw. Gliederungshilfen mit Leitfragen bereit, die im Fall eines Vertragsabschlusses zur Verfügung gestellt werden.
Ja, fachlich affine Studiengänge können "im Bündel" akkreditiert werden.
Die Frist beträgt zum jetzigen Zeitpunkt für eine Erstakkreditierung im Regelfall fünf, für eine Reakkreditierung im Regelfall sieben Jahre.
Die Hochschule ist verpflichtet, während der Akkreditierungslaufzeit vorgenommene wesentliche Änderungen an einem Studiengang der Agentur anzuzeigen, die den Studiengang akkreditiert hat. Es gibt bisher keine genauen Vorgaben und keine abschließende Aufzählung darüber, welche Änderungen an einem Studiengang als "wesentlich" zu definieren sind. Es ist daher empfehlenswert, sich im Zweifelsfall immer an die Agentur zu wenden, die den Studiengang akkreditiert hat.
Eine (beispielhafte) Aufzählung von als wesentlich eingestuften Änderungen finden Sie hier.
Gegenstand einer Programmakkreditierung sind einzelne Studiengänge. Zertifiziert wird, dass der akkreditierte Studiengang geeignet ist, bestimte Ausbildungsziele zu erreichen.
Gegenstand einer Systemakkreditierung ist das hochschuleigene Qualitätsmanagementsystem in Studium und Lehre. Eine positive Systemakkreditierung bescheinigt der Hochschule, dass dieses interne System in der Lage ist, die Einhaltung der Qualitätsstandards in allen an der Hochschule angebotenen Studiengängen zu gewährleisten. Dies entspricht einem "Insourcing" der Programmakkreditierung.